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M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

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"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

 

Sie werden belästigt, haben das Gefühl man stellt Ihnen nach oder spioniert Sie aus. Wir helfen Ihnen Gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln. Damit Sie schon bald wieder entspannt und ungestört Ihren Alltag genießen können.

Was ist Stalking.:

Als Stalking bezeichnet man das willentliche und wiederholte Verfolgen oder belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. In vielen Ländern ist Stalking ein Straftatbestand (in Deutschland auch als „Nachstellung“ benannt).

Die Auswirkung des so genannten Stalkings kann in manchen, dramatischen einzelnen Fällen über körperliche Gewalt bis hin zu Tötung führen. Es sollte aber darauf hingewiesen werden, dass einzelne Handlungen dabei nicht grundsätzlich als kriminell eingestuft werden können, entscheidend ist die Anzahl und die Dauer solcher Handlungen die vor Gericht als Stalking betrachtet werden. Versucht zum Beispiel eine Person, die Telefonnummer einer anderen Person zu ermitteln, muss dies als einzelne Tat nicht den Tatbestand des Stalkings entsprechen, allerdings in Kombination mit anderen Handlungen kann ein solches Verhalten als Stalking bezeichnet werden. Umgekehrt ist nicht jede Person, die vereinzelt versucht eine Person zu erreichen, gleich ein Stalker. In jedem fünften Fall kommt körperliches Attackieren oder die Ausübung von körperlicher Gewalt vor, so die Analyse der technischen Universität Darmstadt die in Zusammenarbeit mit dem Weißen Ring, veröffentlicht wurde. Aber auch bei Fällen mit „leichten“ Stalking-Handlungen, wie etwa das Telefonieren oder das sich Aufhalten in der Nähe des Opfers, die den überwiegenden Anteil aller Handlungen ausmachen können bereits beim Opfer psychische und physische Reaktionen hervorrufen, die sich mit Dauer des Stalkings entsprechend steigern und individuell zu ernsthaften Erkrankungen führen und sich bis zur Arbeitsunfähigkeit entwickeln können.

Soziale und gesundheitliche Folgen:

Viele der Opfer leiden unter Erscheinungen, wie Unruhe (Schreckhaftigkeit), Kopfschmerzen, Angstsymptome, Schlafstörungen oder Magenbeschwerden sowie der daraus resultierenden geistigen und körperlichen Erschöpfung. Viele sind schnell gereizt und reagieren dann situationsbedingt unbegründet aggressiv. Nicht wenige der Opfer leidet unter depressiven Verstimmungen, einige sogar unter Depressionen.
Nach langer und intensiver Verfolgung kann in seltenen Fällen eine posttraumatische Belastungsstörung auftreten, vergleichbar mit einem Trauma bei Soldaten nach unmenschlichen Kriegserlebnissen, die diese psychisch nicht verarbeiten konnten.

Was können Sie also tun wenn, Sie Opfer eines Stalkers werden ?

Stalking ist in Deutschland ein Straftatbestand, damit die Staatsanwaltschaft in Ihren Fall ermitteln kann oder darf müssen Sie beweisen das Ihnen nachgestellt wird und Ihre Lebensweise dadurch beeinträchtigt wird. Eine eindeutige Beschreibung des Tathergangs ist zwingende Voraussetzung damit die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren aufnimmt. Ihre alleinige Aussage das Ihnen nachgestellt wird reicht leider nicht aus.
Daher ist es wichtig dass Sie die Vorkommnisse so präzise wie möglich dokumentieren und diese den Ermittlungsbehörden vorlegen.

 

Was können wir für Sie tun?

Unsere hochqualifizierten und gut ausgebildeten Detektive unterstützen Sie bei der Beweisführung. Damit wird es Ihnen durch uns ermöglicht Stalker auf frischer Tat zu ertappen. Die von uns beobachtet Ereignisse werden von uns exakt mit allen Fakten und Beweismitteln dokumentiert.

So sind wir in der Lage im Falle eines Gerichtsverfahrens als Zeuge für Sie auszusagen und Gerichtsverwertbare Beweise vorzulegen. Außerdem übernehmen unsere Detektive jeder Zeit Ihren Personenschutz und schützen Sie in bedrohlichen Situationen, bevor staatliche stellen Maßnahmen ergreifen können.

Sollten Sie Opfer eines Stalkers sein kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.

 

 

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