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M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

Detektei MünchenDetektei München 

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"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

Home Protection

 

 

 

Unsere Dienstleistung Home Protection ist speziell für private Anwesen konzeptioniert worden um Ihnen, effektiven Einbruchschutz für Ihr Eigenheim zu bieten. Dieses Konzept eignet sich sowohl zur regulären Sicherung Ihres Anwesens als auch zur Sicherung bei kurzfristiger Abwesenheit wie z. B. Dienstreisen oder Urlaub.

 

 

 

Mit unserer Dienstleistung Home Protection bieten wir Ihnen folgende Leistungen an.

 

 

 

Individuelle Sicherheitsberatung und Erstellung eines auf Sie abgestimmten Sicherheitskonzepts

 

Aufschalten Ihrer Alarmanlage in unserer VDS Zertifiziertet Sicherheitszentrale

 

Alarm Fernüberwachung mittels IP Videofied

 

Erstellung eines auf Sie zugeschnittenen Alarmplans

 

Individuelles Sicherheitspaket zu attraktiven Konditionen   

 

Unser Einsatzgebiet umfasst den Großraum München zu dem folgende Städte und ihre Landkreise gehören: Freising , Ebersberg, Erding, Dachau, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Landsberg am Lech, Bad Tölz Wolfratshausen.

 

 

 

Haben Sie noch weitere Fragen zu unseren Dienstleistungen? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren,

wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

 

Noch mehr Information finden Sie unter Alarmverfolgung und Einbruchsprävention.

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Alarmanlagen

 

Wir bieten Ihnen mehrer Möglichkeiten Ihr Eigenheim mit Alarmanlagen abzusichern und auf Wunsch in unserer VDS Zertifizierten Sicherheitszentrale aufschalten zu lassen.

 

•Neuigkeiten, Aktuelle Gerichtsurteile und Rechtsprechungen.

Hier finden Sie Informationen über aktuelle Detektiv Gerichtsurteile, Rechtsprechungen sowie Pressemitteilungen von unserer Detektei. 

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