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M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

Detektei MünchenDetektei München 

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"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

Die Polizei kann leider nicht überall sein. In unseren heutigen Zeiten, in denen die Zahl der Firmen-

und Wohnungseinbrüche ständig ansteigen, verursacht die Ungewissheit, was passiert mit meinem Anwesen oder meinen Geschäftsräumen während meiner Abwesenheit, ein unbehagliches Gefühl.

 

Dies muss nicht so bleiben. Wir als professioneller privater Sicherheitsdienst haben das Know How

wenn es um effektive Einbruchsprävention geht.

 

 

 

Das Prinzip unsere Dienstleistung Einbruchsprävention ist ähnlich der Dienstleistung Alarmverfolgung unterscheidet sich aber dadurch, dass unsere Sicherheitsmitarbeiter regelmäßige Kontrollfahrten (auch Streife oder Revierfahrt genannt) zu Ihren Objekten oder Anwesen durchführen. Eine Alarmanlage oder das Aufschalten Ihrer Alarmanlage in unserer VDS Zertifizierten Zentrale ist nicht zwingend erforderlich. Durch dieses Konzept entstehen Ihnen geringere Kosten, als beim regulären Objektschutz oder der privaten Grundstücks Bewachung. Die Tätigkeiten unserer hochqualifizierten Sicherheitsmitarbeiter sind unter anderem: Kontrollfahrten zu unterschiedlichsten Tag- und Nachtzeiten, Außen- und Innen Kontrollen an Ihrem Objekt oder Anwesen, Erkennung von Sachbeschädigung oder Einbruchsversuchen, verschließen von Türen und Fenstern, Standwache bei besonderen Vorkommnissen, Erkennung von Sicherheitsschwachstellen und Mängeln, sowie gegebenenfalls scharfschalten der Alarmanlage. Selbstverständlich lässt sich die Dienstleistung Einbruchsprävention mit der Dienstleistung Alarmverfolgung kombinieren.

 

 




 

 

Sollten Sie noch weitere Fragen zu unseren Dienstleistungen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gern unverbindlich und kostenlos.




 

 

 

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