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"We never sleep" " honor et justitia" |
Sie haben den verdacht Ihr Nachbar: beschädigt mutwillig Ihr Eigentum, betritt unbefugt Ihr Grundstück, redet Ihnen Übel nach oder bedroht Sie sogar? . Wir ermitteln in Ihre Angelegenheit diskret und zuverlässig.
Üble Nachrede:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Strafgesetzbuch:
Bedrohung § 241
(1) wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, das die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
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