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M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

Detektei MünchenDetektei München 

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"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

In unserer heutigen Zeit ist Untreue in form von Ehebruch und Seitensprüngen leider keine Seltenheit.

 

Es kann definitiv jeder davon betroffen sein. Für unserer Privatdetektive gehört die Überprüfung und die notwendige Beweisführung eines Ehebruchs zum täglich Brot. Häufig wird unserer Detektei mit der höchst sensiblen Aufgabe der Partnerschafts Überwachung  beauftragt, wenn die betroffenen Ehepartner den Verdacht haben, dass Ihr Partner Sie betrügt und neben Ihrer Beziehung eine Affäre am laufen hat.

 

Die Gründe für einen solchen Verdacht sind unter anderen:  sich häufenden Geschäftsreisen ,auffällige längere Arbeitszeiten Ihres Partners ,oder wenn sich merkwürdige anrufe zu seltsamen Tageszeiten  sich häufen und somit den Verdacht des Ehepartners verstärken.

 

Dies kann sehr belastend für den Ehepartner  aber auch für die gesamte Familie sein.

 

Denn oftmals  breitet sich misstrauen  durch das dementieren wiederholter nachfragen oder konkreter Vorwürfe  aus, und die Stimmung zu Hause ist häufig angespannt. In solchen Fällen ist Gewissheit und Klarheit die einzige Lösung um ein verschlimmerung der Situation zu vermeiden. Doch wer weiß, in einigen Fällen stellt sich am Ende heraus das die Indizien doch falscher Alarm waren.  Und manchmal ist die schlimme Bestätigung des Verdachts ein Neuanfang. Das Wichtigste ist aber die volle Wahrheit zu kennen auch wenn sie schmerzt, denn die Wahrheit lässt die Traurigkeit und Enttäuschung leichter werden.

 

 

 

Sollten Sie den Verdacht haben dass Ihr Partner Sie betrügt dann kontaktieren Sie uns für ein kostenlose unverbindliches Beratungsgespräch.  Kontakt

 

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