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M.T.S

    

 

 

 

 

Zu welchen Voraussetzungen wir als Detektei für Sie tätig werden dürfen.

 

die Liste der Tätigkeitsfelder des Privatdetektivs ist lang. Dennoch gibt es strenge Gesetzliche vorgeben, ab welchen Voraussetzungen ein Detektiv tätig werden darf. Die Grundvoraussetzung ist das sogenannte Berechtigte Interesse, welches nach § 28 und § 29 BDSG(Bundesdatenschutzgesetz) von der Detektei zu überprüfen ist. Das Berechtigte Interesse dient zur Wahrung der Rechte einzelner oder auch Gruppen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor wen der Mandant ein verständiges, von der Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt und diese Widersprüche frei darlegen kann.
Dies bedeute im Klartext, das wir als Detektei bei Auftragserteilung da zu verpflichtet sind eine Einzelprüfung durchzuführen, ob ihr Interesse ausreichend ist, eine Zielperson zu überwachen, bzw. Ermittlungen durchzuführen, sodass Sie – als unser Mandant – Beweise für eine bestimmte Tat haben, oder ob das schutzwürdige Interesse der zu überwachenden Person überwiegt. Ein berechtigtes Interesse ist immer dann gegeben, wenn Sie – als unser Mandant – glaubhaft belegen können, dass unser Einsatz zur Klärung, oder Durchsetzung eigener Sach- und Rechtsposition notwendig und angemessen ist.

 

 

 

 

 

Detektei MünchenDetektei München 

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"We never sleep"

"                                                                                                                                    honor et justitia"

 

Was kostet der Einsatz unsere Privatermittler?

 

 

 

Diese Frage ist berechtigt kann aber Pauschal leider nicht beantwortet werden da jeder Fall verschieden ist und kein Fall dem anderen gleicht, und stellt somit individuelle Anforderung an unser Ermittlerteam. Damit wir zur Erfüllung unseres Auftrags Ziels im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Kosten arbeiten können, bedarf es einer ausgeklügelten Fall und Einsatzstrategie die wir mit unseren Konw how mitbringen.

 

Bei uns wird für jeden Ermittlungsfall eine Individuell Kostenkalkulation erstellt. Die wir Ihnen bevor Sie uns den Auftrag erteilen vorlegen und mit Ihnen besprechen.

 

Des weiteren werden Sie während des Einsatzes von unseren Ermittler über wichtige Ereignisse informiert und können so über den weiteren verlauf des Einsatzes entscheiden.

 

Wer trägt die Kosten eines Detektivs

 

Eine wichtige und berechtigte Frage ist. Wer trägt die kosten des Detektivs?

 

Anders als bei Rechtsanwälten bei denen die Kosten meist durch eine Rechtsschutzversicherung getragen wird, ist dies bei der Beauftragung eines Privatdetektivs leider nicht der Fall.

Das heißt der Auftraggeber trägt die Kosten eines Detektiv Einsatzes zunächst selbst.

Aber Detektiv kosten zählen zu den festsetzungsfähigen Prozesskosten (lt. BGH Urteil).

Das heißt dass die Beauftragung einer Detektei und somit der Einsatz derer Privatermittler, unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig ist

Entscheidung des Bundesgerichts über die Erstattungsfähig von Detektiv Kosten

Am 15.Mai 2013 entschied der Bundesgerichtshof(BGH), das Detektiv kosten zu den Prozesskosten zählen, die auf der Grundlage der Kostengrundlage festgesetzt werden können, soweit die Maßnahmen der Detektei und deren Privatermittler rechtmäßig sind.

Dabei muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, entschied der BGH. Die kosten die durch Einschaltung einer Detektei verursacht werden müssen demnach im angemessene Verhältnis zum Streitfall stehen.

Es zählen Grundsätzlich nicht nur die durch Einleitung und Führung eines Rechtsstreits verursachten Kosten, sondern auch solche Kosten, die zur Vorbereitung eines bevorstehenden Gerichtsverfahrens verursacht werden, zu den Kosten die in einem Rechtsstreit festsetzungsfähig sind.

 

Demnach sind auch die kosten festsetzungs- und erstattungsfähig die bei Beauftragung einer Detektei vor Klageerhebung entstehen .

 

 Auch Detektiv kosten, die aufgrund eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig sind, erklärt der BGH für festsetzungsfähig, vorausgesetzt die erstrebten Feststellungen sind nicht einfacher oder billiger zu erbringen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Ermittlung von Indiz -tatsachen.



 








 

 

 

 

 

 

Sollten Sie noch weitere Fragen zu unseren Dienstleitungen oder Kosten haben zögern Sie nicht uns zu kontaktieren wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

 

 

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